Richtlinie zur Inhaltsüberwachung & Trust and Safety
Standards für Prüfung, Erkennung und Meldung von Inhalten auf Erwachsenenplattformen · Wirksam ab: 18. Juli 2026
1. Zweck und Geltungsbereich
Diese Richtlinie zur Inhaltsüberwachung ("Richtlinie") legt die verbindlichen Standards, Arbeitsabläufe und Kontrollen fest, die PLADA TECHNOLOGIES LTD ("das Unternehmen") auf jeden nutzergenerierten oder lizenzierten Inhalt anwendet, der auf ihre Plattform(en) hochgeladen, dort gestreamt oder gehostet wird. Die Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter, Auftragnehmer, externen Moderationsdienstleister, automatisierten Systeme und Plattformpartner, die an der Aufnahme, Prüfung, Speicherung oder Verbreitung von Inhalten beteiligt sind.
Die Richtlinie dient dazu:
- Null-Toleranz gegenüber Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (CSAM), nicht einvernehmlichen Inhalten und anderen Kategorien illegalen Materials sicherzustellen.
- Zu überprüfen, dass jeder in Erwachseneninhalten dargestellte Darsteller ein dokumentierter, einwilligender Erwachsener ist.
- Die Einhaltung des US-bundesrechtlichen Aufbewahrungsrechts (18 U.S.C. §§ 2257/2257A), der CSAM-Meldepflichten (18 U.S.C. § 2258A), von FOSTA-SESTA sowie geltender bundesstaatlicher und internationaler Vorschriften (z. B. UK Online Safety Act, EU Digital Services Act) aufrechtzuerhalten.
- Einen konsistenten, prüfbaren und menschlichen Prüfprozess sowohl für automatisierte Systeme als auch für menschliche Moderatoren bereitzustellen.
Diese Richtlinie gilt unabhängig vom Monetarisierungsstatus, wobei alle Inhalte von durch künstliche Intelligenz generierten Modellen erstellt werden.
2. Definitionen
- CSAM: Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (Child Sexual Abuse Material), einschließlich jeder bildlichen Darstellung eines Minderjährigen (unter 18) bei sexuell explizitem Verhalten oder von Inhalten, die digital erzeugt, KI-synthetisiert oder verändert wurden (z. B. Deepfake, 'de-aged'), um einen Minderjährigen bei einem solchen Verhalten darzustellen.
- Nicht einvernehmliche Inhalte (NCC): Material, das eine reale Person in einem sexuellen oder intimen Kontext darstellt und ohne Wissen oder Einwilligung dieser Person verbreitet wird, einschließlich 'Rachepornos', versteckter Kamera-/Voyeur-Inhalte und nicht einvernehmlicher intimer Bilder, die durch KI erzeugt oder verändert wurden (synthetische/Deepfake-NCC).
- Alters- und Identitätsverifikation (AIV): Der Prozess der Bestätigung, durch amtlich ausgestellte Ausweise und Liveness-Abgleich, dass jeder Darsteller mindestens 18 Jahre alt und die dargestellte Person ist.
- Vertrauenswürdiger Hinweisgeber (Trusted Flagger): Eine geprüfte Einzelperson oder Organisation (z. B. NCMEC, INHOPE-Mitglieds-Hotline, Verbindungsstelle zur Strafverfolgung), deren Meldungen beschleunigt geprüft werden.
- Eskalationsstufe: Die interne Schweregradklassifikation (Stufen 1-3, siehe Abschnitt 8), die die Dringlichkeit der Prüfung und die erforderliche Freigabe bestimmt.
3. Leitprinzipien
- Null-Toleranz, immer: Bestätigtes oder vermutetes CSAM darf niemals von den KI-Modellen generiert werden. Keine Ausnahme, kein Einspruch und keine geschäftliche Rechtfertigung setzt diese Regel außer Kraft.
- Vor der Veröffentlichung prüfen: Kein Inhalt wird ohne Prüfung veröffentlicht, und alle Inhalte werden von Modellen künstlicher Intelligenz generiert.
- Tiefgestaffelte Verteidigung: Keine einzelne Kontrolle (automatisiert oder menschlich) wird als ausreichend angesehen; jede Kategorie verbotener Inhalte wird durch mindestens zwei unabhängige Mechanismen geprüft.
- Kontinuierliche Verbesserung: Erkennungsmodelle, Schlüsselwortlisten und Leitlinien für Prüfer werden fortlaufend als Reaktion auf neu auftretende Schadensmuster (z. B. neue KI-Generierungstechniken) aktualisiert.
4. Kategorien verbotener Inhalte
Die folgenden Kategorien sind unter allen Umständen verboten und lösen eine sofortige Entfernung aus. Mit (*) gekennzeichnete Kategorien lösen zusätzlich eine verpflichtende externe Meldung gemäß Abschnitt 9 aus.
4.1 Absolute Verbote
- Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (*): jede reale, animierte oder KI-generierte Darstellung eines Minderjährigen bei sexuell explizitem Verhalten, einschließlich Inhalten, die erwachsene Darsteller als Minderjährige stilisieren oder betiteln ('Age-Play', das als minderjährig vermarktet wird).
- Nicht einvernehmliche Inhalte (*): Aufnahmen mit versteckter Kamera, Verbreitung ohne Einwilligung der betroffenen Person und nicht einvernehmliche Deepfakes/synthetische Bilder realer Personen.
- Inzest-thematisierte Inhalte, die als sachlich/real dargestellt werden, Sodomie, Nekrophilie sowie Darstellungen nicht simulierter Gewalt, Verstümmelung oder des Todes dürfen nicht von den KI-Modellen generiert werden.
- Inhalte, die Handlungen ohne dokumentierte Einwilligung aller dargestellten Parteien darstellen oder dazu auffordern, einschließlich 'Cheating'-/Spycam-KI-Inhalten, dürfen niemals auf der Site präsentiert werden.
4.2 Eingeschränkt / Erfordert zusätzliche Kontrollen
- Fetisch-Inhalte mit simulierter Altersregression oder Kostümierung/Requisiten, die Unklarheit über das Alter eines Darstellers erzeugen (durch die KI-Modelle abgelehnt, bis eine manuelle Prüfung der Altersplausibilität erfolgt).
- KI-generierte oder KI-veränderte sexuelle Inhalte jeglicher Art, die bis zur Überprüfung von Herkunft und Einwilligung gemäß Abschnitt 6.3 zurückgehalten werden.
5. Alters- und Identitätsverifikation (Onboarding-Kontrollen)
Keine Person darf Inhalte ansehen, bevor die folgenden Schritte abgeschlossen und gemäß Abschnitt 13 gespeichert sind:
- Amtlich ausgestellter Lichtbildausweis, der bestätigt, dass der Darsteller 18 Jahre oder älter ist.
- Eine unterzeichnete Model-Release-/Einwilligungserklärung für jeden einzelnen Inhalt, die den Inhalt anhand einer eindeutigen Produktions-ID referenziert.
- Eine Echtzeit-Liveness-Prüfung (Selfie-mit-Ausweis oder Video-Bestätigung), die den Darsteller mit dem eingereichten Ausweis abgleicht.
- Sekundäre Ausweis-/Datenbankverifizierung (z. B. staatlicher Ausweisvalidierungsdienst) für Rechtsordnungen mit erhöhtem Betrugsrisiko.
Nach 18 U.S.C. § 2257/2257A erforderliche Aufzeichnungen werden in einer nach ID indexierten Custodian-of-Records-Akte zusammengestellt und gemäß den gesetzlichen Anforderungen für behördliche Inspektionen bereitgestellt.
6. Workflow für Inhalts-Upload und Prüfung vor Veröffentlichung
6.1 Aufnahme
Jede Datei wird beim Upload automatisch gehasht, auf Metadaten gescannt und in eine Prüfungswarteschlange geleitet, bevor sie für einen anderen Nutzer als den Uploader sichtbar wird.
6.2 Automatisierte Vorabprüfung (Werkzeugdetails siehe Abschnitt 7)
Machine-Learning-Klassifikatoren bewerten auf Anzeichen von Zwang, Waffen und andere verbotene Kategorien.
6.3 KI-generierte Inhalte
Vollständig KI-generierte oder KI-veränderte Inhalte werden von der Veröffentlichung zurückgehalten, bis sie dieselbe CSAM- und NCC-Prüfung wie jeder andere Upload bestehen. Synthetische Inhalte, die plausibel eine reale, identifizierbare minderjährige Person darstellen könnten, werden gemäß Abschnitt 4.1 als CSAM behandelt, ungeachtet einer behaupteten KI-Herkunft.
7. Automatisierte Erkennungstechnologie
- Hash-Abgleich-Datenbanken: Integration mit anerkannten CSAM-Hash-Sharing-Programmen (z. B. der Hash-Datenbank von NCMEC, branchenweite Hash-Sharing-Konsortien), um bekannte illegale Dateien beim Upload zu blockieren, bevor menschliche Augen sie sehen.
- Perzeptuelle/KI-Klassifikatoren: Machine-Learning-Modelle bewerten Uploads und erlauben nur das Hochladen KI-generierter Inhalte auf der Site.
- Text- und Metadaten-Scan: Automatisierter Scan von Schlüsselwörtern und Bildunterschriften auf altersbezogene, zwangsbezogene oder menschenhandelsbezogene Sprache in Titeln, Tags, Bildunterschriften und Kommentaren.
- Modell-Governance: Alle Erkennungsmodelle sind versionskontrolliert, werden vor dem Einsatz auf ihre Falsch-Negativ-Rate bei CSAM-/NCC-Klassen getestet und niemals als alleinige Grundlage für die Veröffentlichung von Inhalten verwendet, sondern nur zum Blockieren oder Eskalieren.
8. Prüfprozess der menschlichen Moderation
Inhalte und Meldungen, die menschliches Urteilsvermögen erfordern, werden in Eskalationsstufen triagiert:
- Stufe 1, Kritisch (Prüfung innerhalb von 1 Stunde, Abdeckung 24/7): vermutetes CSAM, vermuteter Menschenhandel/Zwang, Meldungen über unmittelbar drohenden Schaden, Anfragen der Strafverfolgung.
- Stufe 2, Hoch (Prüfung innerhalb von 24 Stunden): vermutete nicht einvernehmliche Inhalte, vermuteter minderjähriger Darsteller ohne bestätigte Belege, Konten von Wiederholungstätern.
- Stufe 3, Standard (Prüfung innerhalb von 5 Werktagen): Streitigkeiten über Richtlinien/Kennzeichnung, Qualitäts- und Kategorisierungsfragen, routinemäßige Nutzermeldungen.
Entscheidungen der Stufe 1 erfordern vor der endgültigen Maßnahme und Meldung die Freigabe durch einen leitenden Moderator oder eine Trust & Safety-Leitung. Alle Entscheidungen werden mit Prüfer-ID, Zeitstempel, geprüften Belegen und Begründung protokolliert.
9. Verpflichtende externe Meldung
Wo US-Recht anwendbar ist, hält das Unternehmen 18 U.S.C. § 2258A ein. Bei Feststellung offenkundigen CSAM wird das Unternehmen:
- Den öffentlichen Zugang zum Material sofort einschränken und es in einem sicheren Beweismittelspeicher aufbewahren.
- So bald wie vernünftigerweise möglich eine Meldung bei der CyberTipline des National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) einreichen, einschließlich aller gesetzlich vorgeschriebenen Inhalts- und Kontoinformationen.
- Das gemeldete Material für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist (nicht weniger als 90 Tage, oder länger, falls von NCMEC oder der Strafverfolgung angefordert) aufbewahren und es nicht über das für die Meldung Erforderliche hinaus weiter ansehen, kopieren oder verbreiten.
- Mit nachfolgenden rechtlichen Verfahren der Strafverfolgung (Sicherungsaufforderungen, Vorladungen, Durchsuchungsbefehle) über einen benannten Rechtsbeistand kooperieren.
Für Rechtsordnungen außerhalb der USA meldet das Unternehmen an die zuständige nationale Hotline (z. B. Mitglieder des INHOPE-Netzwerks) und die Strafverfolgung, wie vor Ort erforderlich. Vermuteter Menschenhandel oder Zwang wird gesondert an die Strafverfolgung und, sofern zutreffend, an nationale Hotlines gegen Menschenhandel weitergeleitet.
10. Meldemechanismen für Nutzer und vertrauenswürdige Hinweisgeber
- Ein dauerhaft verfügbares 'Melden'-Bedienelement ist bei jedem Inhalt und jedem Nutzerprofil vorhanden und erfordert keine Kontoanmeldung, um eine Meldung über vermutetes CSAM oder nicht einvernehmliche Inhalte einzureichen.
- Meldungen, die CSAM oder fehlende Einwilligung geltend machen, werden unabhängig von der vom Melder gewählten Kategorie automatisch an die Warteschlangen der Stufe 1 geleitet.
- Vertrauenswürdige Hinweisgeber (NCMEC, INHOPE-Hotlines, verifizierte Verbindungsstellen zur Strafverfolgung) verfügen über einen eigenen, beschleunigten Übermittlungskanal und Ansprechpartner.
- Melder erhalten eine Fall-Referenznummer; soweit rechtlich zulässig, werden sie über das Ergebnis informiert, ohne dass vertrauliche Moderationsdetails offengelegt werden.
11. Takedown-, DMCA- und Entfernungsanträge
- Urheberrechtliche (DMCA-)Takedown-Mitteilungen werden vom benannten DMCA-Beauftragten innerhalb der gesetzlichen Fristen bearbeitet, wobei den Uploadern Gegendarstellungsverfahren zur Verfügung stehen.
- Jede dargestellte Person kann die Entfernung von Inhalten verlangen, die sie zeigen, ohne die fehlende Einwilligung nachweisen zu müssen, vorbehaltlich der Identitätsprüfung; solche Anträge werden mindestens als Stufe 2 behandelt.
- Bestätigte nicht einvernehmliche Inhalte und CSAM werden dauerhaft entfernt und unter keiner Gegendarstellung oder keinem Einspruch wiederhergestellt.
12. Schulung, Unterstützung und Wohlbefinden der Moderatoren
- Alle Moderatoren absolvieren vor der Prüfung von Live-Inhalten eine verpflichtende Schulung, die die rechtlichen Definitionen von CSAM und NCC, Warnsignale für Zwang/Menschenhandel, Eskalationsverfahren und Anforderungen an den Umgang mit Beweismitteln abdeckt.
- Fortlaufende Auffrischungsschulungen finden mindestens vierteljährlich statt sowie immer dann, wenn sich Richtlinien oder Erkennungswerkzeuge wesentlich ändern.
- Für Prüfer, die grafischem oder belastendem Material ausgesetzt sind, gibt es verpflichtende Maßnahmen zum Wohlbefinden, einschließlich Expositionsgrenzen, verpflichtender Pausen, Rotation zwischen Inhaltskategorien und Zugang zu vertraulicher psychischer Unterstützung/Beratung.
- Die Leistung der Prüfer wird durch Qualitätssicherungs-Stichproben mit Kalibrierungssitzungen überprüft, um eine konsistente Anwendung dieser Richtlinie sicherzustellen.
13. Aufzeichnung und Aufbewahrung
- 2257-Aufzeichnungen (Ausweis, Model-Release, Liveness-Verifizierung) werden für den gesamten gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum aufbewahrt und in einem zugangskontrollierten Custodian-of-Records-System gespeichert, getrennt von der allgemeinen Inhaltsspeicherung.
- Protokolle von Moderationsentscheidungen (Prüfer, Zeitstempel, Beweismittel, Begründung, Eskalationsweg) werden mindestens 3 Jahre lang aufbewahrt oder länger, sofern dies gesetzlich oder durch ein laufendes rechtliches Verfahren erforderlich ist.
- CSAM-/NCC-Meldungen und zugehörige Beweismittel werden gemäß den Anweisungen der anfordernden Behörde (NCMEC/Strafverfolgung) aufbewahrt, verschlüsselt gespeichert und im Zugang ausschließlich auf benanntes Rechts-/Compliance-Personal beschränkt.
- Der Zugriff auf aufbewahrte sensible Aufzeichnungen wird protokolliert, regelmäßig überprüft und nach dem Least-Privilege-Prinzip beschränkt.
14. Einspruchsverfahren
- Nutzer und Darsteller können gegen eine Inhaltsentfernung oder Kontomaßnahme Einspruch einlegen, mit Ausnahme von Feststellungen bestätigten CSAM oder bestätigter nicht einvernehmlicher Inhalte, die endgültig sind und keinem Einspruch oder keiner Wiederherstellung unterliegen.
- Einsprüche werden von einem an der ursprünglichen Entscheidung nicht beteiligten Moderator geprüft und innerhalb von 5 Werktagen bearbeitet.
- Einspruchsergebnisse und Begründungen werden im selben Audit-System wie die ursprüngliche Entscheidung protokolliert.
15. Compliance von Dritten und Plattformpartnern
- Studio- und Affiliate-Inhaltspartner müssen vertraglich eine vollständige AIV-Dokumentation für jeden Darsteller zusichern und dem Unternehmen Prüfrechte über ihre Aufzeichnungen einräumen.
- Zahlungsabwickler, CDNs und Hosting-Partner werden im Hinblick auf ihre eigene CSAM-Erkennung und Melde-Compliance ausgewählt und überprüft; Partnervereinbarungen verlangen eine sofortige gegenseitige Benachrichtigung über jeden bestätigten illegalen Inhalt.
- Das Unternehmen behält sich das Recht vor, jeden Partner-Feed, bei dem CSAM, nicht einvernehmliche Inhalte oder gefälschte AIV-Dokumentation festgestellt werden, bis zum Abschluss der Untersuchung sofort zu sperren.
16. Notfallreaktionsplan
- Eine benannte Trust & Safety-Bereitschaftsrotation bietet 24/7-Abdeckung für Eskalationen der Stufe 1, einschließlich der Kontaktaufnahme zur Strafverfolgung außerhalb der Geschäftszeiten.
- Bestätigte CSAM- oder Menschenhandelsvorfälle lösen ein Notfallreaktionsprotokoll aus, an dem die Rechtsabteilung, die Trust & Safety-Leitung und, sofern erforderlich, externe Rechtsberater und Verbindungsstellen zur Strafverfolgung beteiligt sind, innerhalb definierter interner SLAs.
- Für alle Ereignisse der Stufe 1 werden Nachbetrachtungen durchgeführt, um Erkennungs- oder Prozesslücken zu identifizieren und Aktualisierungen von Werkzeugen/Schulungen voranzutreiben.
17. Governance, Aufsicht und Audit
- Eine benannte Führungskraft (z. B. Chief Trust & Safety Officer oder gleichwertig) ist für diese Richtlinie verantwortlich und berichtet der Geschäftsleitung und, sofern zutreffend, dem Vorstand vierteljährlich Compliance-Kennzahlen.
- Unabhängige Audits (intern oder durch Dritte) der Moderations-Pipeline, der Genauigkeit der Erkennungswerkzeuge und der Vollständigkeit der 2257-Aufzeichnungen werden mindestens jährlich durchgeführt.
- Wichtige Kennzahlen, einschließlich Zeit bis zur Entfernung, Falsch-Negativ-Rate der Erkennungswerkzeuge, Volumen/Bearbeitungszeit der NCMEC-Meldungen und Einspruchsergebnisse, werden von der Trust & Safety-Leitung monatlich verfolgt und überprüft.
18. Überprüfung und Änderung der Richtlinie
Diese Richtlinie wird mindestens jährlich überprüft und zusätzlich immer dann, wenn eine wesentliche Änderung des geltenden Rechts, der Erkennungstechnologie oder neu auftretender Schadensmuster (z. B. neue KI-Generierungsmethoden) vorliegt. Alle Änderungen sind versionskontrolliert, datiert und werden vor Inkrafttreten vom benannten Richtlinienverantwortlichen und der Rechtsabteilung genehmigt.